Honorar-Übersicht
Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht in ein kassenärztliches System eingebunden und können somit auch nicht mit gesetzlichen Kassen abrechnen. Daher sind die Kosten für eine Sitzung durch den Klienten bzw. Patienten selbst zu tragen. Wenn Sie privat versichert oder zusatzversichert sind, erkundigen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse, ob und wie viel diese für die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie bezahlt. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss einer jeden Sitzung und ist grundsätzlich in bar zu entrichten (Möglichkeit zur Kartenzahlung ist in Arbeit). Welche Vorteile haben Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler? Nun, da gibt es Einige:
- Im Normalfall haben Sie nur eine sehr kurze Wartezeit auf einen Termin, im Gegensatz zu einem z. B. ärztlichen Psychotherapeuten.
- Sie werden mit Ihrem Anliegen in keiner Krankenkassen-Akte erfasst. Das kann durchaus wichtig sein bei einer Bewerbung in bestimmten Berufen oder wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen oder einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.
- Sie haben die freie Wahl zwischen den verschiedensten psychotherapeutischen Methoden/Techniken. (Approbierte/ ärztliche Psychotherapeuten etc. sind an sehr wenige, bestimmte Therapieformen gebunden.)
- Ihre Auswahl ist größer, was den für Sie geeigneten Therapeuten/Berater betrifft.
Das könnte Sie vielleicht interessieren. Ein Artikel zum Thema „Kostenerstattung“, herausgegeben vom Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Der rechtlichen Form halber: Als Heilpraktikerin für Psychotherapie gebe ich keine Heilsversprechen ab.
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Beinhaltet ein unverbindliches Kennenlernen sowie eine kurze Hypnose und die Erklärung meiner Methoden.
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